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   OLG Düsseldorf, 05.04.1979 - 18 U 215/78   

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https://dejure.org/1979,9078
OLG Düsseldorf, 05.04.1979 - 18 U 215/78 (https://dejure.org/1979,9078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.1979 - 18 U 215/78 (https://dejure.org/1979,9078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 1979 - 18 U 215/78 (https://dejure.org/1979,9078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GüKG § 84 Abs. 1; GüKG § 22 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 3; GNT § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fuhrunternehmer; Hinweis; Dauervertrag; Tarifmäßigkeit; Verschulden; Schadensersatzanspruch; Aufrechnung

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 675
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01

    Schadenersatzanspruch wegen Unterschreitung der mit einem Transportunternehmer in

    Diesem Verständnis eines Vertrages auf längere Zeit entsprechen beispielsweise auch die in Niedersachsen erlassenen Richtlinien zu § 3 GNT (vgl. Kreft/Liebert, a. a. O., Seite 29; Die Niedersächsischen Richtlinien sahen zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs Vertrag "auf längere Zeit" vor, dass dem Transportunternehmer eine bestimmte Anzahl von Taqeseinsätzen pro Zeiteinheit garantiert werden musste; vgl. zur Auslegung von § 3 GNT - Mindesttransportmenge pro Jahr - auch OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1979, 675, 676).
  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

    In einem solchen Fall haftet der Vermieter nur für die Gebrauchs- bzw. Einsatzfähigkeit der Maschine und die ordnungsgemäße Auswahl des Bedienungspersonals sowie dessen Tätigkeit als solche, während der sachgerechte Einsatz des Geräts auf der Baustelle in den Verantwortungsbereich des Mieters gehört (KG NJW 1965, S. 976; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 675; BauR 1996, S. 136); der zur Dienstleistung Verpflichtete ist, als Verrichtungsgehilfe des zur Dienstverschaffung Verpflichteten anzusehen.
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